Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung. Sie übernimmt die ärztlichen Behandlungskosten im Ausland, welche eventuell nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. Ebenfalls wird der medizinisch notwendige Rücktransport, auch per Flugzeug, von der Versicherung übernommen, sollte eine ausreichende Versorgung im Urlausland nicht gewährleistet sein.

Eine gute Auslandskrankenversicherung bezahlt den Rücktransport auch dann, wenn die voraussichtliche Behandlungsdauer 14 Tage überschreitet oder der Rücktransport rein medizinisch gesehen nicht zwingend erforderlich ist. Wer schwer erkrankt oder verletzt ist, wird es schätzen nicht in einem fremden Land versorgt zu werden, dessen Sprache er nicht spricht.

Zum erweiterten Leistungsumfang einer Reisekrankenversicherung können folgende Leistungen gehören:

  • ambulante Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Arztkosten, Unterbringung und Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienst
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland

Einschränkungen bei der Reisekrankenversicherung

Ausgeschlossen sind grundsätlich Leistungen, wenn bereits vor Beginn der Reise feststeht, dass im Urlaub eine medizinische Behandlung erfolgen muss. Besonders wichtig ist hier die Regelung für den Sonderfall Schwangerschaft. Eine gute Police beinhaltet auch diesen Versicherungsschutz. So können klimatische Veränderungen nicht nur für ältere Bürger, sondern auch für schwangere Frauen zuweilen zu problematischen Reaktionen des Körpers führen.

Empfehlenswert trotz Sozialversicherungsabkommen

Die Auslandreisekrankenversicherung ist auch dann zu empfehlen, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseziel eigentlich ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Derartige Abkommen bestehen mit praktisch allen Staaten der EU und einigen weiteren Ländern. Gezahlt werden hier nämlich nur die im Reiseland üblichen Leistungen, diese können vom deutschen Gesundheitssystem deutlich abweichen.

Insbesondere auch privat krankenversicherte Reisende sollten den Abschluss einer Reisekrankenversicherung erwägen. Vor allem ist das dann nötigt, wenn ein Krankenrücktransport im Rahmen der PKV nicht versichert ist. Empfehlenswert ist es aber auch, da über den Reisekrankenversicherer abgerechnete Behandlungskosten den Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der PKV nicht beeinflußen.

Spezielle Tarif für lange Reisen und Auslandspraktika

Der günstige Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung ist jedoch auf maximal 6 Wochen (42 Tage) zeitlich befristet. Wer über diese Zeit hinaus im Ausland verweilen möchte, braucht eine spezielle Reisekrankenversicherung.

Diese gibt es mit Laufzeiten von 1-5 Jahren, speziell auch für Studenten, Au Pairs und Auswanderer.

 


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