Die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann dann einspringen, wenn eine Person oder fremdes Eigentum durch das Bauvorhaben einen Nachteil erlitten hat. Personen können sich auf einer Baustelle schnell verletzen und auch kostspieliges fremdes Eigentum kann in Mitleidenschaft gezogen werden.

Man denke beispielsweise an das klassische Beispiel eines herunterfallenden Dachziegels, an Stolperfallen auf der Baustelle oder an spitze Gegenstände, die frei auf der Baustelle gelagert werden. Sachschäden sind dabei häufig das geringere Übel, kommen hingegen tatsächlich Personen zu Schaden, muss der Bauherr mitunter lebenslang für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Opfers aufkommen.

Die Bedarfslage: Pflichten des Bauherrn

Wer Bauherr werden möchte, muss sich bewusst sein, dass mit dieser Rolle eine große Verantwortung einhergeht. Insbesondere die Baustelle und das noch nicht angelegte Baugrundstück können Gefahrenquellen für außenstehende Personen sein. Sollten Personen oder fremdes Eigentum durch das Bauvorhaben Schaden nehmen, haftet der Bauherr. Da es hier schnell zu erheblichen finanziellen Herausforderungen kommen kann, kann der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung jedem Bauherrn empfohlen werden.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte dabei unmittelbar dann abgeschlossen werden, wenn das Bauvorhaben Gestalt annimmt. Am besten ist es, bereits das unbebaute Grundstück, auf dem die Bauarbeiten bald beginnen sollen, zu versichern. Auch auf einem Grundstück können Personen und fremdes Eigentum zu Schaden kommen. Unbebaute Grundstücke, auf denen nicht in naher Zukunft gebaut werden soll, müssen unter Umständen durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Hier sollte man die passende Lösung bei Versicherern erfragen.

Die passende Versicherungssumme

Besonderes Augenmerk bei der Auswahl einer Bauherrenhaftpflichtpolice sollte der Bauherr auf die Versicherungssumme richten. Ist diese zu niedrig gewählt worden, um sehr günstige Beiträge zu realisieren, kann sich dieses im Ernstfall negativ auswirken. Im schlimmsten Fall übersteigen die Kosten für eine Schadensregulierung die Deckungssumme und der Bauherr ist wiederum hohen finanziellen Risiken ausgeliefert. Die Deckungssumme einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte mehrere Millionen Euro betragen – je nach Schutzbedarf zum Beispiel 3 Millionen Euro, 5 Millionen Euro oder mehr.

Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wie bei allen Versicherungsarten gibt es auch bei Bauherrenhaftpflichtversicherungen Preisunterschiede. Solange man neben den Kosten auch die Leistungen berücksichtigt, spricht nichts gegen einen ausführlichen Versicherungsvergleich. Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags spielt die Bausumme eine wesentliche Rolle: Je höher diese liegt, desto höher kann auch der Versicherungsbeitrag ausfallen.

Teurer wird es im Übrigen in der Regel dann, wenn der Bauherr selbst in einem gewissen Umfang Eigenleistungen erbringen möchte. Das Risiko, dass im Zuge solcher Eigenleistungen etwas passiert, liegt höher, als in dem Fall, wenn Firmen den kompletten Hausbau übernehmen. Dieses berücksichtigen die Versicherer bei ihrer Beitragsermittlung. Verglichen mit dem Einsparpotenzial, welches Eigenleistungen erbringen könnten, sollten diese Aufschläge allerdings zu stemmen sein.

Laufzeiten beachten

Bauherrenhaftpflichtversicherungen werden in aller Regel für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen. Zukünftige Bauherren sollten darauf achten, dass die vereinbarte Laufzeit mit den Bauplänen korrespondiert. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Bauvorhaben doch mehr Zeit in Anspruch nimmt, sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung in jedem Fall verlängert werden, damit der wertvolle Schutz auch im letzten Abschnitt des Bauvorhabens bestehen bleibt.

Vorsicht: Haftpflichtschutz nach Bauphase prüfen

Bereits ab dem Kauf eines Grundstückes sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung im Idealfall einsetzen. Doch was geschieht, wenn Erwerb und Bauphase abgeschlossen sind? Ist in diesem Fall eine Weiterführung des Haftpflichtschutzes notwendig? Die Antwort lautet hier eindeutig „Ja“. Beachtet werden muss aber, dass der Haftpflichtschutz in einer neuen Form vereinbart und abgeschlossen werden muss.

In vielen Fällen ist der Abschluss einer speziellen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. In manchen Fällen kann aber auch eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend Schutz für Hausbesitzer bieten. Dies ist zum Beispiel in der Regel dann der Fall, wenn das Haus nur vom Besitzer und seiner Familie bewohnt wird. Um keine Versicherungslücke aufkommen zu lassen, muss jeder Hausbesitzer prüfen, welche Haftpflichtversicherung für ihn notwendig ist.

Wie sind spätere Umbaumaßnahmen versichert?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Da an einem Haus oft aber auch in späterer Zeit Veränderungen vorgenommen werden müssen, stellt sich die Frage, wie sich diese Vorhaben versichern lassen. Hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen der im Idealfall bestehenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtversicherung weiter.

Es ist nämlich durchaus möglich, dass eine solche Versicherung bereits kleinere Bauvorhaben miteinschließt. Achten sollten Versicherte dabei aber immer auf die benannte Kostensumme versicherter Bauvorhaben. Übersteigt ein Bauvorhaben diesen Richtwert, ist unter Umständen kein Versicherungsschutz für dieses Vorhaben vorhanden – in diesem Fall sollte eine zusätzliche Absicherung geprüft werden.

Ergänzungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung, die einen elementaren Schutz bietet, auf den kein Bauherr verzichten sollte. Dennoch kann die Bauherrenhaftpflichtversicherung alleine nicht vor allen Risiken schützen, die mit einem Hausbau verbunden sind. Beachtet werden muss u. a., dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht für Schäden einspringt, die dem Bauherrn selbst bzw. seinem Bauvorhaben zugefügt werden.

Um das Haus in der Bauphase zu schützen, kann somit eine Bauleistungsversicherung sinnvoll sein. Ebenfalls ist es notwendig, Bauhelfer und sich selbst als Bauherrn sowie seinen Ehepartner abzusichern, das unfertige Haus vor dem großen Risikofaktor Feuer zu schützen und eventuelle Darlehen abzusichern. Mehr Informationen zu diesen Bereichen können in den Menüpunkten Restschuldversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauhelferversicherung und Feuerrohbauversicherung/Gebäudeversicherung eingesehen werden.

 
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